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   VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16   

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VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16 (https://dejure.org/2016,55906)
VK Bund, Entscheidung vom 09.09.2016 - VK 1-80/16 (https://dejure.org/2016,55906)
VK Bund, Entscheidung vom 09. September 2016 - VK 1-80/16 (https://dejure.org/2016,55906)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Sinne des Vergaberechts

    Auszug aus VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16
    Da Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden sind, darf ein öffentlicher Auftraggeber ein Angebot, das aus seiner Sicht widersprüchlich ist, nicht ohne Weiteres aus der Wertung ausschließen, sondern muss den betreffenden Bieter vorher um Aufklärung bitten und ihm Gelegenheit geben, die Widersprüchlichkeit ggf. nachvollziehbar auszuräumen (so OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/16; und vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 35/15).

    Erlaubt sind also nur reine Klarstellungen eines unklaren Angebots oder Vervollständigungen fehlender Inhalte, aber keine Angebotsänderungen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 7. April 2016, Rs. C-324/14 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/16 und vom 17. Dezember 2012, VII-Verg 47/12).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16
    Die Bg ist an den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu beteiligen, da sie das Verfahren aktiv durch eigene Anträge in der Hauptsache und durch schriftsätzlichen sowie mündlichen Vortrag wesentlich gefördert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13, und vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).

    Die Ag und die Bg haben zudem die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der ASt zu tragen; die Beteiligung der Bg richtet sich insoweit nach denselben Voraussetzungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2012, aaO.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16
    Da hierbei eine gesamtschuldnerische Haftung mangels gesetzlicher Anordnung nicht in Betracht kommt, haften die Ag und die Bg für die zu erstattenden Kosten nach Kopfteilen, also je zur Hälfte (analog § 159 VwGO i.V.m. § 100 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter

    Auszug aus VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16
    Da Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden sind, darf ein öffentlicher Auftraggeber ein Angebot, das aus seiner Sicht widersprüchlich ist, nicht ohne Weiteres aus der Wertung ausschließen, sondern muss den betreffenden Bieter vorher um Aufklärung bitten und ihm Gelegenheit geben, die Widersprüchlichkeit ggf. nachvollziehbar auszuräumen (so OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/16; und vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 35/15).
  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16
    Erlaubt sind also nur reine Klarstellungen eines unklaren Angebots oder Vervollständigungen fehlender Inhalte, aber keine Angebotsänderungen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 7. April 2016, Rs. C-324/14 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/16 und vom 17. Dezember 2012, VII-Verg 47/12).
  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

    Auszug aus VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16
    Unklare oder mehrdeutige Anforderungen eines öffentlichen Auftraggebers dürfen nicht zu Lasten der Bieter gehen und vor allem nicht ohne Weiteres zum Ausschluss eines Angebots führen (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Januar 2013, X ZR 155/10).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - Verg 47/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Auszug aus VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16
    Erlaubt sind also nur reine Klarstellungen eines unklaren Angebots oder Vervollständigungen fehlender Inhalte, aber keine Angebotsänderungen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 7. April 2016, Rs. C-324/14 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/16 und vom 17. Dezember 2012, VII-Verg 47/12).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

    Auszug aus VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16
    Ein solcher Verstoß eines öffentlichen Auftraggebers gegen § 9 EG Abs. 4 VOL/A, der dazu dient, den Bietern klar und unmissverständlich vorzugeben, welche Nachweise von ihnen verlangt werden ("Checkliste"), führt dazu, dass kein Ermessen besteht, ob fehlende Unterlagen nachgefordert werden - der öffentliche Auftraggeber muss den betreffenden Bieter auffordern, die fehlenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachzureichen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2013, VII-Verg 10/13).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - Verg 22/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Ausschließung wegen

    Auszug aus VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16
    Diesem lässt sich aus der hier maßgeblichen Sicht eines objektiven, mit der vorliegenden Ausschreibung vertrauten Empfängers nicht entnehmen, dass die elektrischen Teile, insbesondere der Steuerungs- und Überwachungskoffer, ohne die erforderliche Stromversorgung angeboten wurde (vgl. zum Auslegungsmaßstab nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008, VII-Verg 22/08 m.w.N.).
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